Landkarte: Vanuatu (Einfarbig mit Hauptstadt)
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Vollständig editierbare Vektorkarte von Vanuatu (inkl. Hauptstadtbeschriftung) mit blauer Flächenfarbe. Die Vektordatei enthält mehrere Ebenen und kann mit entsprechenden Vektorgrafikprogrammen Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen problemlos angepasst werden.
Hervorragend geeignet für Businesspräsentationen, Websites, Drucksachen wie Flyer und Broschüren und andere Design-Vorlagen.
Im Lieferumfang enthalten sind die vektorbasierten Dateiformate AI, EPS, PDF und SVG. Zudem jeweils ein Rasterbild im JPG- bzw. PNG-Format.
Version | 1.0 [04-08-2023] |
Archivgröße | 1,43 MB |
Projektion | Web Mercator |
Die nachfolgend aufgeführten Dateien/Dateiformate sind im Lieferumfang dieses Produktes enthalten (ZIP-Datei per Downloadlink):
AI | Illustrator 2020 (kompatibel mit Version 24 und höher) |
EPS | Illustrator 2020 EPS (kompatibel mit Version 24 und höher) |
JPG | 3200 x 2400 px mit weißem Hintergrund |
Version 1.6 (Acrobat 7.x) | |
PNG | 3200 x 2400 px mit transparentem Hintergrund |
SVG | SVG 1.1 |
zzgl. Lizenzbestimmungen in Deutsch und Englisch |
Lizenzbestimmungen „STANDARD“ für digitale Produkte von Perfectelements.de
Über die Website perfectelements.de können Sie digitale Vorlagen und Produkte – nachfolgend auch „digitale Produkte“ genannt, erwerben.
Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises werden Ihnen von Ralf Meisel IT-Solutions - nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt - folgende, nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den von Ihnen erworbenen digitalen Produkten eingeräumt.
1. Lizenzrechte
1.1 Nutzung der digitalen Produkte in Verbindung mit einem Endprodukt
Sie sind berechtigt die digitalen Produkte beliebig oft zu bearbeiten, mit anderen Produkten zu verbinden und das so entstandene Endprodukt zu eigenen kommerziellen und/oder nicht-kommerziellen Interessen oder Interessen Ihrer Kunden in Medien aller Art zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, vorzuführen, öffentlich wiederzugeben etc., z.B. zu Zwecken der Werbung, des Webdesign, in Film- und Videomaterial sowie Ihren Kunden die Ihnen hier eingeräumten Nutzungsrechte an dem Endprodukt weiterzulizenzieren, sofern Ihre Kunden die Geltung dieser Nutzungsbestimmungen anerkennen. Der Lizenzgeber ist berechtigt hierüber einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Das Endprodukt muss eine eigene Leistung enthalten. Die vorstehende Rechteeinräumung bezieht sich ausschließlich auf das Endprodukt, soweit dies ein digitales Produkt in bearbeiteter Form enthält und sich deutlich von dem jeweiligen digitalen Produkt unterscheidet. Soweit unter Ziffer 1.3 nicht anders geregelt, werden Ihnen keine Rechte eingeräumt, die digitalen Produkte losgelöst bzw. separat von einem Endprodukt zu nutzen und/oder zu verwerten.
1.2 Nutzung der digitalen Produkte in Zusammenhang mit anstößigen Inhalten
Es ist untersagt, mit den digitalen Produkten pornografisches, verleumderisches, obszönes oder diffamierendes Material herzustellen und/oder zu veröffentlichen.
1.3 Separate Nutzung der digitalen Produkte
Sie sind berechtigt die digitalen Produkte unverändert Mitarbeitern Ihres Unternehmens oder Ihrem Arbeitgeber zum Zwecke der Erstellung eines Endproduktes gem. Ziffer 1.1 zur Verfügung zu stellen, sofern die Mitarbeiter sich zur Einhaltung dieser Nutzungsbestimmungen verpflichtet haben und der Arbeitgeber eine eigene Lizenz erworben hat.
1.4 Keine Quellenangabe
Eine Quellenangabe im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Produkte ist nicht erforderlich.
2. Nicht eingeräumte Rechte
Mit Ausnahme der Ziffer 1.3 ist es Ihnen nicht erlaubt die digitalen Produkte unverändert oder nur leicht verändert ganz oder ausschnittweise auf welche Art und in Medien welcher Art auch immer auszuwerten oder Dritten Unterlizenzen zu erteilen. Sämtliche Rechte, die digitalen Produkte als solche auszuwerten, verbleiben exklusiv beim Lizenzgeber.
Sie sind somit unter anderem nicht berechtigt, die digitalen Produkte ganz oder ausschnittsweise, (z. B. einzelne Elemente als Ausschnitte) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren, in Quelldateien einzuarbeiten, zu senden, vorzuführen, öffentlich wiedergeben, zu kopieren, etc. Es ist des Weiteren untersagt, die digitalen Produkte für Data Mining zu nutzen.
3. Gewährleistung
Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass er zur Einräumung der Rechte an den digitalen Produkten gem. Ziffer 1.1 und 1.3 befugt ist.
Der Lizenzgeber haftet jedoch nicht für Ansprüche Dritter, die diese gegen Sie wegen der Verletzung ihrer Rechte erheben, die auf von Ihnen oder Dritten vorgenommene Veränderungen der digitalen Produkte und/oder von Ihnen geschaffenen Inhalten an Inhalten zurückzuführen sind. Sie stellen diesbezüglich den Lizenzgeber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
4. Kündigung
Im Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen ist der Lizenzgeber berechtigt, die diese Vereinbarung über Einräumung von Nutzungsrechten mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. E-Mail ist ausreichend. Im Fall einer Kündigung erlöschen sämtliche dem Lizenznehmer eingeräumten Rechte mit Zugang der Kündigung.
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Firmenkunden aus dem EU-Ausland bitten wir sich einen Kundenaccount anzulegen und dort Ihre UStID zu hinterlegen. Alternativ können Sie diese auch im Warenkorb anlegen. Die UStID wird für die Ausstellung einer Nettorechnung zwingend benötigt. |
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